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In diesem Abschnitt werden die Anforderungen für die Validierung und Verifizierung von Projekten im NCS-Register beschrieben. Akkreditierte VVBs validieren Projekte und überprüfen die Klimaschutzwirkung gemäß dem NCS-Standard und der entsprechenden Methodik.
Alle VVBs müssen von NCS basierend auf der Einhaltung der Interessenkonflikt-Richtlinien, der Rotation der VVB-Richtlinien, der Aufsicht über die Qualität und den folgenden Anforderungen genehmigt werden:
Alle Projekte im NCS-Register müssen gemäß ISO 14064-2:2019 auditiert werden. Das bedeutet, dass ein VVB gemäß ISO 14064-3:2010 akkreditiert sein muss, um Validierung und Verifizierung durchzuführen.
VVBs müssen in der Lage sein, eine Akkreditierung durch folgende Stellen nachzuweisen:
Ein Mitglied des Internationalen Akkreditierungsforums (IAF) gemäß ISO 14065 oder
einer relevanten Regierungs- oder zwischenstaatlichen Regulierungsbehörde.
VVBs müssen frei von jeglichen Interessenkonflikten mit dem Projekt und dem Projektträger sein, das/den sie prüfen sollen. Um potenzielle Interessenkonflikte zwischen dem Projektträger und dem VVB zu mindern, wird NCS die Verantwortung für die Auswahl und Einbindung der VVBs für die Projektvalidierung und -verifizierung übernehmen. Darüber hinaus sind alle VVBs verpflichtet, vor ihrer Einbindung eine Erklärung bezüglich Interessenkonflikten vorzulegen.
VVBs unterliegen den Interessenkonfliktrichtlinien des NCS, wobei sie in die Kategorie der Auftragnehmer von NCS fallen.
Alle Projekte müssen von einem unabhängigen VVB validiert werden, um die Übereinstimmung mit dem NCS-Standard und der angewandten Methodik zu bewerten. Nach der Validierung kann das Projekt Klimaschutzwirkung gegenüber NCS geltend machen. Diese geltend gemachte Klimaschutzwirkung muss verifiziert werden, um Zertifikate auszustellen. Wie in ISO 14064-2:2019 Abschnitte 6,12 und 6,13 festgelegt, werden Validierung und Verifizierung in Übereinstimmung mit ISO 14064-3 durchgeführt. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen:
Der Validierungs- und Verifizierungsprozess muss in Übereinstimmung mit ISO 14065 durchgeführt werden.
Die Klimaschutzwirkung muss gemäß der in der relevanten Methodik festgelegten Häufigkeit verifiziert werden.
Die Projektvalidierung kann gleichzeitig mit der ersten Verifizierung oder vor der ersten Verifizierung erfolgen.
Die Projektvalidierung und die erste Verifizierung müssen mit einem Vor-Ort-Audit durchgeführt werden. Bei nachfolgenden Verifizierungen muss der VVB den Bedarf an einer Vor-Ort-Verifizierung beurteilen.
Das erforderliche Sicherheitsniveau für Verifizierungen ist "angemessen", wie in ISO 14064-2:2019 definiert.
Der Projektträger muss außerdem einen Überwachungsplan erstellen und pflegen, der mit Abschnitt 6,10 der ISO 14064-2:2019 übereinstimmt.
Der VVB muss einen Bericht über den Verifizierungsprozess und das Ergebnis erstellen. Dieser Bericht muss den in ISO 14064-3:2019 festgelegten Anforderungen entsprechen.
Nach diesem Prozess wird NCS die für die Validierung und Verifizierung verwendeten Projektdokumente prüfen und entweder annehmen, Klarstellungen oder Korrekturen vom Projektbefürworter oder VVB anfordern oder sie ablehnen. Sobald der erste Validierungsbericht für ein Projekt von NCS genehmigt ist, wird das Projekt im Register als validiert aufgeführt.
Für Validierungen und Verifizierungen werden die Ergebnisse der Validierungs- und Verifizierungsprozesse, einschließlich des Validierungsberichts, für jedes Projekt öffentlich zugänglich gemacht.
NCS verlangt, dass Projekte nicht länger als fünf aufeinanderfolgende Jahre mit einem einzigen VVB arbeiten. Sobald dieses Limit erreicht ist, darf dieser VVB zwei Jahre lang nicht mit dem Projekt arbeiten.
Die Wesentlichkeitsschwelle beträgt 5% für alle Projekte. Die Abweichung zwischen der gemeldeten Klimaschutzwirkung und dem, was der Prüfer als die tatsächlichen Klimaschutzwirkung bestimmt, darf diese Schwelle nicht überschreiten.
Wesentlichkeitsfragen können auch qualitativer Natur sein. Diese können identifiziert und dokumentiert werden, wie zum Beispiel:
Kontrollprobleme, die das Vertrauen der Prüfer in die gemeldeten Daten untergraben;
schlecht verwaltete Dokumentation;
Schwierigkeiten beim Auffinden der gewünschten Informationen.
Wenn für ein Projekt im Nachhinein festgestellt wird, dass die Vergabe von Zertifikaten überschätzt wurde, gilt die NCS-Richtlinie zur Aufhebung ().
Zusätzlich zu den Qualifikationsanforderungen ist NCS befugt, die Aktivitäten des VVB während des Validierungs- und Verifizierungsprozesses zu überwachen. Die Aufsicht kann die Überprüfung der VVB-Dokumentation umfassen, einschließlich Verifizierungspläne, Berichte, Gutachten und Interessenkonflikterklärungen, sowie die Überprüfung der Dokumentation des Projektträgers.
NCS kann die Genehmigung eines zuvor genehmigten VVB aussetzen und wird wesentliche und/oder wiederholte Leistungsprobleme des VVB der relevanten Akkreditierungsstelle melden.