5.6 Aufhebung und Puffer
5.6.1 Allgemeines
In diesem Abschnitt wird beschrieben, wie Aufhebungen im NCS-Register durch die Verwendung von Pufferspeichern gehandhabt werden.
Alle Aufhebungen werden von dem NCS-Team überprüft.
Es ist wichtig zu beachten, dass Änderungen an Berechnungen, die durch Aktualisierungen der Methodiken resultieren, nicht als Aufhebungen betrachtet werden und in der Regel keine Auswirkungen auf zuvor ausgestellte Zertifikate haben. Allerdings wird der NCS darauf achten, dass bei signifikanten Änderungen der Methodologie, die Gesamtqualität sichergestellt ist und Auswirkungen auf Systemebene (z.B. erhebliche Entwicklungen des wissenschaftlichen Konsenses) adressiert sind.
5.6.2 Aufhebungen
Die Projektträger müssen gemäß dem Monitoringplan eines Projekts auf Aufhebungen achten und etwaige Aufhebungen unverzüglich an den NCS melden, wenn sie festgestellt werden. Bei der Verifizierung im Anschluss an eine Aufhebung muss der Projektträger die relevanten Monitoringdaten für jede aufgetretene Aufhebung melden, die von der Prüfstelle als Teil des Verifizierungsprozesses bewertet werden. Die Rücknahmedaten der Projekte werden veröffentlicht.
Wenn eine Aufhebung festgestellt wird, werden Zertifikate aus dem gemeinsamen Pufferspeicher gestrichen, um die Aufhebung auszugleichen. Die Anzahl der zu stornierenden Zertifikate muss dem Umfang der Aufhebung entsprechen.
In Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Betrug haftet der Projektträger direkt. Wenn sich herausstellt, dass eine Aufhebung aufgrund einer absichtlichen Falschdarstellung von Daten oder der Nichteinhaltung vereinbarter Überwachungs- und Berichterstattungsstandards erfolgt ist, kann der Pufferspeicher nicht verwendet werden und es können zusätzliche Strafen verhängt werden. Zu diesen Sanktionen können erhöhte Beiträge zum Puffer, die Aussetzung der Ausstellung künftiger Zertifikate oder die Streichung des Projekts aus dem Register gehören. Der NCS behält sich das Recht vor, in extremen Fällen von Betrug rechtliche Schritte einzuleiten.
Wenn sich herausstellt, dass die Projektannahmen wie der Ausgangsvorrat (z. B. der anfängliche Kohlenstoffbestand) erheblich von den ursprünglich gemeldeten Werten abweichen - ob höher oder niedriger -, müssen diese Änderungen sofort korrigiert werden. Wenn die ursprünglichen Annahmen zu optimistisch oder zu niedrig angesetzt waren, muss der Projektträger die Treibhausgasbilanz des Projekts entsprechend anpassen. Dies kann eine Anpassung der Baseline und in einigen Fällen eine Neuberechnung der bereits ausgestellten Zertifikate erfordern.
5.6.3 Puffer
Der Hauptversicherungsmechanismus zur Bewältigung von Unsicherheiten in der Lagerung und zum Ausgleich von Aufhebungsereignissen ist der gemeinsame Pufferspeicher. Alle Projekte übertragen 15 % der ausgestellten verifizierten Minderungsergebnisse an den Pufferspeicher. Methoden können einen höheren Standardbeitrag zum Pufferspeicher festlegen oder Bestimmungen für projektspezifische Beiträge enthalten, aber der Beitrag zum Pufferspeicher darf nicht weniger als 15 % betragen.
Zertifikate im Pufferspeicher dürfen nicht für andere Zwecke als die Stornierung zur Kompensation von Aufhebungen verwendet werden.
Darüber hinaus werden Aufhebungen als vermeidbar oder unvermeidbar klassifiziert, wie von der NCS in Absprache mit ausgewählten VVB(s) und/oder unabhängigen Fachexperten festgelegt.
Im Fall einer vermeidbaren Aufhebung ist der Projektträger dafür verantwortlich, die verlorenen Zertifikate zu ersetzen, die benötigt werden, um die Integrität der von Käufern gemachten Ansprüche zu gewährleisten. Dies kann bedeuten, Zertifikate zu kaufen, die im Charakter und in der Qualität den NCS-Zertifikaten entsprechen, um die Aufhebung auszugleichen.
Wenn eine unvermeidbare Aufhebung auftritt, wie zum Beispiel durch höhere Gewalt, kann der Projektträger aus dem gemeinsamen Pufferspeicher schöpfen.
Last updated