2.6 Überführung bestehender Projekte
2.6.1 Zweck
Der Nature Climate Standard zielt darauf ab, die Definition von Qualität unter europäischen Forstprojektentwicklern harmonisieren und gleichzeitig einen Governance-Rahmen schaffen, der sich an internationalen Standards orientiert.
Um diese europaweite Wirkung zu ermöglichen, ist es notwendig, den bestehenden Projektentwicklern einen gangbaren Weg zu bieten, ihre bestehenden Methoden zu zertifizieren (wie in 2.1 beschrieben) und ihre bestehenden Projekte auf den neuen Standard zu übertragen.
2.6.2 Berechtigung
Diese Richtlinie gilt für Projekte, die nach einer Methodik entwickelt wurden, bevor sie erstmals vom NCS zertifiziert wurde.
Projekte, die unter einer früheren Version einer bereits zertifizierten Methodik entwickelt wurden, die ein Update erhalten hat, sind hier nicht abgedeckt. Sie werden im Abschnitt 2,4 behandelt.
2.6.3 Vorgehensweise
2.6.3.1 Benachrichtigung
Die Eigentümer/Verwalter bestehender Projekte werden über die Zertifizierung der Methodik informiert und erhalten Informationen, wie sie ihr Projekt in den NCS-Rahmen überführen können. Die Benachrichtigung erfolgt spätestens 30 Tage nach Bekanntgabe der Zertifizierung.
2.6.3.2 Übergangszeitraum
Den Projekten wird eine 12-monatige Übergangsfrist eingeräumt, um die Übereinstimmung mit der neu zertifizierten Methodik nachzuweisen. In dieser Zeit können die Projekte wie bisher weitergeführt werden, müssen aber die notwendigen Anpassungen vornehmen, um die Anforderungen des NCS vollständig zu erfüllen.
2.6.3.3 Vereinfachte Beantragung der Validierung
Die Projekteigentümer/Verwalter müssen einen vereinfachten Revalidierungsantrag einreichen, der Folgendes enthält:
Nachweis der Konformität des Projekts mit der bisherigen Methodik, einschließlich PDD und Validierungs-/Verifizierungserklärungen;
Aktualisierungen oder Änderungen, die zur Einhaltung der NCS-Normen erforderlich sind;
andere speziellen Überlegungen.
Projektentwickler, die mehrere Projekte im Rahmen derselben Methodik verwalten, können einen zusammenfassenden Antrag einreichen, der folgende Angaben enthält:
Liste der Projekte, die überführt werden sollen;
Nachweis der Konformität für alle Projekte im Rahmen der vorherigen Methode, einschließlich PDDs und Validierungs-/Verifizierungsberichte Dritter;
Aktualisierungen oder Änderungen, die für alle Projekte erforderlich sind;
etwaige besondere Erwägungen, die für einzelne Projekte gelten.
Anhand dieser Unterlagen kann NCS die Einhaltung der bisherigen Methodik überprüfen. Sofern es keine Probleme mit der Einhaltung gibt, müssen die Projekte lediglich nachweisen, dass sie das Delta zwischen der vorherigen und der aktualisierten Methode geschlossen haben.
Sobald der Antrag eingegangen und bestätigt wurde, wird das Projekt, das übernommen werden soll, im Register als "wird überprüft" aufgeführt.
2.6.3.4 Überprüfung durch Dritte
Projekte, die den Grandfathering-Prozess durchlaufen, müssen während des Übergangszeitraums von einem NCS-akkreditierten VVB geprüft werden. Dies kann im Rahmen des regulären Verifizierungsprozesses erfolgen. Die erneute Validierung von Projekten kann notwendig sein, abhängig von der Art der Änderungen und Aktualisierungen, die an der betreffenden Methodik vorgenommen wurden.
Die Anforderungen an die unabhängige Überprüfung durch Dritte unterscheiden sich je nach Qualifikationen des VVB und dem Umfang sowie der Art der Änderungen, die an der Methodik im Rahmen des Methodenzertifizierungsprozesses vorgenommen wurden (2.1). In der nachstehenden Entscheidungsmatrix sind die Verifizierungsanforderungen aufgeführt.
Erfüllt die NCS-Anforderungen
Signifikante Änderungen
Vollständige Revalidierung erforderlich. Der VVB muss sicherstellen, dass das Projekt mit der neuen Methodik übereinstimmt
Erfüllt die NCS-Anforderungen
Geringfügige Änderungen
Standardmäßige jährliche Überprüfung. Der VVB prüft, ob die geringfügigen Änderungen korrekt umgesetzt werden, ohne die Integrität zu beeinträchtigen
Erfüllt nicht die NCS-Anforderungen
Signifikante Änderungen
Vollständige Revalidierung durch einen qualifizierten VVB erforderlich. Das Projekt muss aufgrund der Tragweite der Methodenänderung mit einem VVB, der dem NCS-Standard entspricht, erneut geprüft werden
Erfüllt nicht die NCS-Anforderungen
Geringfügige Änderungen
Das Projekt muss durch einen neuen VVB überprüft werden, der den Anforderungen des NCS entspricht. Nur eine teilweise Überprüfung zur Bestätigung der Einhaltung der geringfügigen Änderungen ist erforderlich, aber sie muss von einem nach NCS akkreditierten VVB durchgeführt werden
Legende:
Änderungen der Methodik
signifikant (Änderungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ausstellung von Emissionszertifikaten haben)
geringfügig (kleinere Änderungen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ausstellung von Emissionszertifikaten haben)
Achtung: NCS behält sich das Recht vor, während des Grandfathering-Prozesses eine erneute Validierung eines Projekts zu verlangen.
2.6.3.5 Keine Beeinträchtigung der NCS-Integrität
Die Projekte müssen alle NCS- und ISO 14064-2:2019-Anforderungen erfüllen, bevor sie vollständig zertifiziert werden. Dazu gehört, dass alle methodischen Anforderungen erfüllt werden, z. B. genaue Quantifizierung, zuverlässige Baseline und klare Zusätzlichkeit.
2.6.3.6 Crediting
Emissionsgutschriften, die vor Beginn des Grandfathering-Prozesses ausgestellt wurden, können unter keinen Umständen den Anspruch erheben, NCS-konform zu sein. Bei geringfügigen Änderungen der Methodik können während der Übergangsphase ausgestellte Gutschriften in das NCS-Register übertragen werden, nachdem der Grandfathering-Prozess erfolgreich abgeschlossen wurde.
Projekte, die die 12-monatige Übergangsphase (oder die gewährte Verlängerung) überschreiten, sind nicht mehr berechtigt, Klimaschutzwirkungen geltend zu machen, bis sie die Anforderungen erfüllen.
2.6.3.7 Abschluss und Validierung
Sobald das Grandfathering-Verfahren mit einem positiven VVB-Bericht abgeschlossen ist, der die Einhaltung der neuen NCS-zertifizierten Methodik bestätigt, wird das Projekt im Register als "validiert" aufgeführt.
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