4.4 Interessenkonflikte

VVBs müssen frei von jeglichen Interessenkonflikten mit dem Projekt und dem Projektträger sein, das/den sie prüfen sollen. Um potenzielle Interessenkonflikte zwischen dem Projektträger und dem VVB zu mindern, wird NCS die Verantwortung für die Auswahl und Einbindung der VVBs für die Projektvalidierung und -verifizierung übernehmen. Darüber hinaus sind alle VVBs verpflichtet, vor ihrer Einbindung eine Erklärung bezüglich Interessenkonflikten vorzulegen.

VVBs unterliegen den Interessenkonfliktrichtlinien des NCS, wobei sie in die Kategorie der Auftragnehmer von NCS fallen.

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