4.1 Anforderungen an die Validierungs- und Verifizierungsstellen

Alle VVBs müssen von NCS basierend auf der Einhaltung der Interessenkonflikt-Richtlinien, der Rotation der VVB-Richtlinien, der Aufsicht über die Qualität und den folgenden Anforderungen genehmigt werden:

  • Alle Projekte im NCS-Register müssen gemäß ISO 14064-2:2019 auditiert werden. Das bedeutet, dass ein VVB gemäß ISO 14064-3:2010 akkreditiert sein muss, um Validierung und Verifizierung durchzuführen.

  • VVBs müssen in der Lage sein, eine Akkreditierung durch folgende Stellen nachzuweisen:

    • Ein Mitglied des Internationalen Akkreditierungsforums (IAF) gemäß ISO 14065 oder

    • einer relevanten Regierungs- oder zwischenstaatlichen Regulierungsbehörde.

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