4.6 Aufsicht über die Validierungs- und Verifizierungsstellen

Zusätzlich zu den Qualifikationsanforderungen ist NCS befugt, die Aktivitäten des VVB während des Validierungs- und Verifizierungsprozesses zu überwachen. Die Aufsicht kann die Überprüfung der VVB-Dokumentation umfassen, einschließlich Verifizierungspläne, Berichte, Gutachten und Interessenkonflikterklärungen, sowie die Überprüfung der Dokumentation des Projektträgers.

NCS kann die Genehmigung eines zuvor genehmigten VVB aussetzen und wird wesentliche und/oder wiederholte Leistungsprobleme des VVB der relevanten Akkreditierungsstelle melden.

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