3.7 Umwelt- und soziale Auswirkungen
Projekte müssen mit allen relevanten Gesetzen und Vorschriften der Europäischen Union sowie den lokalen und nationalen Gesetzen in Bezug auf Umwelt- und soziale Auswirkungen übereinstimmen.
Die Projektträger sind dafür verantwortlich, die mit dem Projekt verbundenen ökologischen und sozialen Risiken zu bewerten und dafür zu sorgen, dass potenzielle negative Auswirkungen erkannt und gemildert werden. Die ökologischen und sozialen Auswirkungen müssen im Rahmen der Projektplanung bewertet werden, und es sind gegebenenfalls laufende Bewertungen vorzunehmen, die der Art und den Auswirkungen der Forstprojekte angemessen sind.
Wenn im Zuge der Bewertung potenzielle nachteilige Auswirkungen auf indigene Völker oder lokale Gemeinschaften (IPLCs) festgestellt werden, muss der Projektträger den Stakeholder-Eingabeprozess (3,5) im Rahmen der Berücksichtigung von Bedenken durchführen.
Alle Projekte müssen dem "Do No Harm"-Prinzip genügen.
3.7.1 Auswirkungen auf die Umwelt
Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung: Die Projekte müssen die wichtigsten Umweltrisiken in Bezug auf effiziente Ressourcennutzung, biologische Vielfalt, Bodengesundheit und Wasserwirtschaft bewerten und dokumentieren. Diese Bewertung konzentriert sich auf die unmittelbaren und laufenden Auswirkungen der Projektaktivitäten auf die Umwelt. Die Risiken einer Umkehrung werden in einem separaten Plan zur Abschwächung des Umkehrungsrisikos gemäß den Anforderungen des Abschnitts 2.5.10 der anwendbaren Methodik behandelt.
Vermeidung und Sanierung: Der Projektträger muss vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um Umweltschäden zu vermeiden. Sollte es zu unbeabsichtigten Umweltschäden kommen, ist der Projektträger für die rechtzeitige Wiederherstellung der betroffenen Gebiete verantwortlich.
Minimierung der Auswirkungen im forstwirtschaftlichen Kontext: Da forstwirtschaftliche Projekte nur geringe Auswirkungen haben, werden die Bewertungen vereinfacht. Zu den wichtigsten zu berücksichtigenden Umweltauswirkungen gehören:
Erhaltung der biologischen Vielfalt, insbesondere die Vermeidung unnötiger Schäden an der lokalen Flora und Fauna.
Verhinderung von Bodenverschlechterung, Erosion und Wasserstress durch nachhaltige forstwirtschaftliche Praktiken.
Vermeidung von Verschmutzung oder Abfallerzeugung, die sich auf lokale Ökosysteme auswirken könnten.
3.7.2 Soziale Auswirkungen
Soziale Risikobewertung: Die Projekte müssen eine grundlegende Bewertung der sozialen Risiken durchführen, mit besonderem Augenmerk auf die potenziellen Auswirkungen auf IPLCs und andere relevante Interessengruppen.
Stakeholder-Engagement: Wenn Risiken – potenzielle oder tatsächliche – identifiziert werden, ist der Projektträger dafür verantwortlich, die Interessenvertreter gemäß Abschnitt 3,5 zu konsultieren. Die Dokumentation der Bemühungen um eine Beteiligung und der Ergebnisse der Konsultation muss in das PDD aufgenommen werden, zusammen mit allen relevanten Vereinbarungen oder Überlegungen.
Arbeitsrechte und Interaktion mit der Gemeinschaft: Obwohl die Risiken bei europäischen Forstprojekten aufgrund der hohen Arbeitsrechtsstandards in der EU begrenzt sein können, müssen die Projektträger folgendes sicherstellen:
Sichere und faire Arbeitsbedingungen für alle eingestellten Arbeitnehmer.
Nicht-diskriminierende Praktiken bei der Einstellung und Behandlung.
Schutz indigener oder gemeinschaftlicher Rechte in Bezug auf Land oder Ressourcen.
3.7.3 Nachhaltigkeitsauswirkungen
SDG-Relevanz und -Anpassung: Falls zutreffend, müssen die Projekte einen Beitrag zu den für das Projekt relevanten Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) leisten, mit Ausnahme von SDG 13 (Klimaschutz) und SDG 15 (Leben an Land).
Dokumentation der positiven Auswirkungen: Eine kurze, qualitative Bewertung der positiven SDG-Auswirkungen des Projekts muss in das PDD aufgenommen werden.
Werkzeuge und Methoden: Der Projektträger muss alle standardisierten Werkzeuge oder Methoden darlegen, die zur Bewertung der SDG-Beiträge verwendet werden.
3.7.4 Verzichtserklärungen
Wenn der Projektträger Nachweise erbringt, dass die eingereichten Flächen einer Waldzertifizierung entsprechen, die höhere Umwelt- und Sozialstandards einhält, können die Anforderungen in den Abschnitten 3.7.1 und 3.7.2 aufgehoben werden.
Der VVB wird den Nachweis der Einhaltung der folgenden anerkannten Zertifizierungen überprüfen:
Forest Stewardship Council (FSC)
Programme for the Endorsement of Forest Certification (PEFC)
3.7.5 Vorlage
Der Projektträger kann eine vom NCS bereitgestellte Vorlage verwenden, um die Umwelt- und Sozialrisikobewertung durchzuführen. 
Last updated