3.1 Eigentum
Projekte müssen nachweisen, dass sie das rechtliche Eigentum an allen Kohlenstoffgutschriften besitzen, die aus dem Projekt generiert werden. Sie müssen dies gegenüber NCS nachweisen.
Wenn mehrere Parteien an dem Projekt beteiligt sind, z. B. ein Projektentwickler und ein Waldbesitzer, muss ein einzelner Begünstigter als alleiniger Eigentümer der Kohlenstoffzertifikate angegeben werden.
Die Frage des Eigentums muss in Verträgen zwischen dem Projektvertreter und anderen Projektteilnehmern definiert werden.
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