4.2 Validierungs- und Verifizierungsprozess
Alle Projekte müssen von einem unabhängigen VVB validiert werden, um die Übereinstimmung mit dem NCS-Standard und der angewandten Methodik zu bewerten. Nach der Validierung kann das Projekt Klimaschutzwirkung gegenüber NCS geltend machen. Diese geltend gemachte Klimaschutzwirkung muss verifiziert werden, um Zertifikate auszustellen. Wie in ISO 14064-2:2019 Abschnitte 6,12 und 6,13 festgelegt, werden Validierung und Verifizierung in Übereinstimmung mit ISO 14064-3 durchgeführt. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen:
Der Validierungs- und Verifizierungsprozess muss in Übereinstimmung mit ISO 14065 durchgeführt werden.
Die Klimaschutzwirkung muss gemäß der in der relevanten Methodik festgelegten Häufigkeit verifiziert werden.
Die Projektvalidierung kann gleichzeitig mit der ersten Verifizierung oder vor der ersten Verifizierung erfolgen.
Die Projektvalidierung und die erste Verifizierung müssen mit einem Vor-Ort-Audit durchgeführt werden. Bei nachfolgenden Verifizierungen muss der VVB den Bedarf an einer Vor-Ort-Verifizierung beurteilen.
Das erforderliche Sicherheitsniveau für Verifizierungen ist "angemessen", wie in ISO 14064-2:2019 definiert.
Der Projektträger muss außerdem einen Überwachungsplan erstellen und pflegen, der mit Abschnitt 6,10 der ISO 14064-2:2019 übereinstimmt.
Der VVB muss einen Bericht über den Verifizierungsprozess und das Ergebnis erstellen. Dieser Bericht muss den in ISO 14064-3:2019 festgelegten Anforderungen entsprechen.
Nach diesem Prozess wird NCS die für die Validierung und Verifizierung verwendeten Projektdokumente prüfen und entweder annehmen, Klarstellungen oder Korrekturen vom Projektbefürworter oder VVB anfordern oder sie ablehnen. Sobald der erste Validierungsbericht für ein Projekt von NCS genehmigt ist, wird das Projekt im Register als validiert aufgeführt.
Für Validierungen und Verifizierungen werden die Ergebnisse der Validierungs- und Verifizierungsprozesse, einschließlich des Validierungsberichts, für jedes Projekt öffentlich zugänglich gemacht.
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