4.6 Aufsicht über die Validierungs- und Verifizierungsstellen
Zusätzlich zu den Qualifikationsanforderungen ist NCS befugt, die Aktivitäten des VVB während des Validierungs- und Verifizierungsprozesses zu überwachen. Die Aufsicht kann die Überprüfung der VVB-Dokumentation umfassen, einschließlich Verifizierungspläne, Berichte, Gutachten und Interessenkonflikterklärungen, sowie die Überprüfung der Dokumentation des Projektträgers.
NCS kann die Genehmigung eines zuvor genehmigten VVB aussetzen und wird wesentliche und/oder wiederholte Leistungsprobleme des VVB der relevanten Akkreditierungsstelle melden.
Last updated