3.3 Eignung

Projekte sind nur berechtigt, Gutschriften für Aktivitäten zu generieren, die ausschließlich im NCS-Register registriert sind. Projekte sind nur berechtigt, Zertifikate im NCS-Register zu erhalten, wenn eine NCS-zertifizierte Methodik verwendet wird.

NCS oder der benannte VVB können während des Validierungsprozesses Klarstellungsanfragen (CR - clarification requests), Korrekturmaßnahmenanforderungen (CAR - corrective action requests) oder Handlungsempfehlungen (FAR - forward action requests) an den Projektträger ausstellen. Alle derartigen Anfragen müssen während des Validierungsprozesses vom Projektträger bearbeitet werden. Eine Zusammenfassung der eingegangenen Kommentare wird veröffentlicht, sobald die Projektvalidierung abgeschlossen ist.

Ein Stakeholder-Eingabeprozess kann erforderlich sein, wie in Abschnitt 3,5 dargelegt.

Zum Zeitpunkt der Projektanmeldung müssen Projekte die neueste verfügbare Version einer zertifizierten Methodik verwenden, es sei denn, NCS hat eine Übergangsfrist ausdrücklich festgelegt.

Projekte, die bereits validiert wurden, können weiterhin die Version der Methodik anwenden, unter der sie validiert wurden, bis zur nächsten Revalidierung, sofern nicht in der aktualisierten Methodik anders angegeben.

Projekte müssen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften in der Jurisdiktion einhalten, in der sie tätig sind.

Projekte müssen zusätzlich sein, wie es in den NCS-Zusätzlichkeitsanforderungen (2.5.5) definiert ist.

Der Projektvertreter ist verpflichtet, NCS über Änderungen im Betrieb des Projekt zu informieren, welche die Zulässigkeit ihres Projekts ändern könnten.

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